
Psychologische Psychotherapeutin
Katharina Unger
Versicherung & Kosten
Als niedergelassene psychologische Psychotherapeutin für Erwachsene, Kinder und Jugendliche bin ich im Arztregister Bayern eingetragen. In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und die Beihilfe die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Da die Bedingungen je nach Vertrag variieren können, empfiehlt es sich jedoch, vor Beginn der Behandlung die genaue Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle zu klären. Gerne unterstütze ich Sie dabei und berate Sie im Rahmen unseres Erstgesprächs.
Die Honorierung der psychotherapeutischen Behandlung erfolgt bei Selbstzahlern oder Privatversicherten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOÄ), es sei denn, es wird eine andere Honorarvereinbarung getroffen.
Gesetzlich Versicherte
Für gesetzlich Versicherte kann evtl. das sogenannte Kostenerstattungsverfahren in Frage kommen. Nach dem Einführen der neuen Psychotherapierichtlinie von 2017 ist die Bewilligung des Kostenerstattungsverfahrens durch die gesetzlichen Krankenkassen leider deutlich zurückgegangen und nur noch in Einzelfällen möglich.
Selbstzahler
Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Therapiekosten privat zu übernehmen. Dadurch werden keine persönlichen Daten an Ihre Krankenversicherung weitergegeben. Zudem kann die Behandlung oft schneller beginnen, da die zeitaufwändige Antragstellung und Begutachtung durch die Krankenkasse entfällt. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich die Kosten für selbstfinanzierte Therapien zudem als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen.
Terminvergabe
Ich arbeite nach einem langfristigen Bestellprinzip. Das bedeutet, dass Ihre Termine fest für Sie reserviert sind und nicht kurzfristig durch andere Patientinnen oder Patienten ersetzt werden können.
Daher bitte ich Sie, vereinbarte Termine als verbindlich zu betrachten.
Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 48 Stunden vorher per E-Mail ab.
Bei kurzfristigen Absagen oder nicht wahrgenommenen Terminen muss ich Ihnen leider ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.